NEWSLETTER PLENUM 11. Dezember 2009
11.12. 2009

Bericht über 50. und 51. Sitzung des Nationalrates der XXIV Legislaturperiode

Mit Bedauern darf ich zu Beginn des heutigen Newsletters berichten, dass die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung durch ein Boykott der Grünen, der Freiheitlichen und des BZÖ gescheitert ist. Die bereits gestern berichteten  datenschutzrechtlichen Bestimmungen mussten aufgrund der Gangart der Opposition in geänderter Weise eingebracht werden. So konnten die Formulierungen des Grundrechts auf Datenschutz und  die einheitliche Zuständigkeit des Bundes für die Gesetzgebung und Vollziehung in diesem Bereich  leider nicht umgesetzt werden. Die Regelung zur Videoüberwachung konnten immerhin durch einen gesonderten Antrag realisiert werden.

Die erste Plenarsitzung befasste sich ausschließlich mit dem Untersuchungsausschuss zur sogenannten Spitzelaffäre. Bei der zweiten Plenarsitzung standen Inhalte des Budget-, Finanz- und Sportausschusses im Vordergrund.

UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS
Vor fünf Monaten
hat erstmals eine Fünf-Parteien-Einigung zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geführt, bei dem es um die Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments ging. Aus einem guten Start wurde aber nach 17 Sitzungen, 120 Arbeitsstunden und 36 befragten Auskunftspersonen "kein Renommierstück des Parlamentarismus", fasste der Obmann des Untersuchungsausschusses, Dr. Martin Bartenstein im mündlichen Abschlussbericht zusammen. Hier sind die wichtigsten Auszüge:

Causa Westenthaler: Die Rufdatenrückerfassung war zwar rechtskonform durch eine richterliche Bewilligung. Die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft aber war sicherlich überschießend. Denn prinzipiell sollte bei einem so schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre zuerst das gelindere Mittel der Zeugenbefragung zur Anwendung kommen. Das war nicht der Fall. "Einen Vorsatz sehe er aber nicht", so Bartenstein, "allenfalls Nachlässigkeit."

Seit Juli gibt es einen neuen, sehr strengen Immunitätserlass. Dem gemäß könne bereits durch die Zeugenbefragung eines Abgeordneten eine Verfolgungshandlung gesetzt und damit der Immunitätsfall ausgelöst werden.

Es besteht Konsens darüber, dass es auch künftig möglich sein muss, über Nationalratssitzungen wahrheitsgetreu zu berichten. Eine Verfolgung von Pressereferenten kann nicht toleriert werden.

Als "nicht mehr zeitgemäß" zu hinterfragen sei die außerberufliche Immunität. "In unserem Nachbarland Deutschland sind verleumderische Beleidigungen vom Rednerpult des Bundestages nach dem Grundgesetz nicht zulässig und können verfolgt werden."

Zum Vorwurf der Politjustiz der Staatsanwaltschaft wurde die Ankündigung von Justizministerin Bandion-Ortner, die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien aufzulösen, begrüßt.

In diesem Zusammenhang sei eine parlamentarische Nachkontrolle durch vertraulich arbeitende ständige Unterausschüsse ähnlich wie bei den Nachrichtendiensten vorstellbar.

Causa Öllinger: Es ging hier um die Bespitzelung von Mandataren im Auftrag von anderen Mandataren durch Organe der Republik. Die Schlüsselfrage: "War es Abg. Öllinger bekannt, ob der Polizist ein Polizist war oder nicht?".

Grundsätzlich besteht in diesem Punkt Konsens darüber, dass bei der Genehmigung von Nebentätigkeiten künftig restriktiver vorgegangen werden sollte.

Causa Kasachstan: Dabei ging es um die Einflussnahme ausländischer Dienste auf das Parlament. "Ergebnis aus meiner Sicht: es gab sehr wohl Einfluss mit Hilfe österreichischer Staatsbürger", so Bartenstein. "Weitere Zeugenbefragungen wären wünschenswert gewesen."

Eine umfassende Reform der Untersuchungsausschüsse sei notwendig. Vor allem eine Regelung bezüglich der Befragungstechnik sei nötig. "Mehr Respekt voreinander und der Verzicht auf persönliche Beleidigungen wären wünschenswert", betonte Bartenstein.

"Es braucht eine Regelung der Geschäftsordnung, um es dem Vorsitzenden zu ermöglichen, rasch einzugreifen und diese de-facto-Veröffentlichungen abzustellen." Dazu gehöre auch die Befragung von Mitgliedern der Nachrichtendienste in öffentlicher Sitzung. Wenn es wirklich um Aufklärung geht, muss die Befragung in vertraulicher Sitzung durchgeführt werden können."

"Vorsitzender  sollte auch in Zukunft ein Parlamentarier sein. Ein pensionierter Richter wäre eine Bankrotterklärung für unser Parlament. Dafür kann sich der Vorsitzende  Barteinstein aber wie bei Plenarsitzungen ein vorgeschriebenes Zeitmanagement in Form von Tagesblockzeiten und eine angemessene Dauer der Ausschüsse von drei bis höchstens sechs Monaten vorstellen.

"Ich hätte mir gewünscht, mit diesem Untersuchungsausschuss ein neues Kapitel aufzustoßen. Das ist nicht gelungen, wir sind auch in diesem Ausschuss in alte Verhaltensmuster zurückgefallen. Nehmen wir daher die nächsten Monate zum Anlass, wirklich Neuland zu entwickeln", fasste Bartenstein abschließend zusammen.

BUDGET
Die Haushaltsreform regelt die Haushaltsführung ab dem Finanzjahr 2013. Damit wird die wirkungsorientierte Haushaltsführung einschließlich einer neuen Dienststellensteuerung mit mehr Flexibilität und Eigenverantwortung eingeführt. die Budgetierung erfolgt künftig nicht mehr bloß ausgebenorientiert und ansatzgebunden, sondern ergebnisorientiert und über Globalbudgets.

Darüber hinaus wird die Transparenz der Haushaltsführung in zweifacher Weise verbessert: Zum Einen führt eine übersichtlichere Gliederung des Budgets sowie die Ergänzung von Wirkungsinformationen zu einer besseren Lesbarkeit und Aussagekraft der Budgetunterlagen und soll den Umgang mit Steuergeld für jeden lesbar machen. "Wirkungsziele" und ebenso konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele werden künftig definiert werden müssen. Zum Anderen verschafft das neue doppische Verrechungssystem (Doppelte Buchführung in Konten) mit Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechung einen erweiterten Einblick in die tatsächliche finanzielle Lage des Bundes.

VERFASSUNG: BEAMTE
Die Mittwochabend beschlossene Gehaltserhöhung für Beamte wurde heute abgesegnet. Die Steigerung der Beamtengehälter um 0,9 %  wirkt sich aufgrund einer Zusatzzahlung von 4 Euro im Monat unterschiedlich auf die Gehaltsgruppen aus: Bei Einkommen bis zu 1.250 Euro brutto beträgt der Anstieg laut Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) 1,23%; ab einem Bruttoeinkommen von 9.000 Euro sind es nur noch 0,94%.

Es wurde außerdem eine Reihe von Änderungen für die öffentlich Bediensteten beschlossen. Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen sexueller Belästigung wurde von eimem Jahr auf drei Jahre ausgedehnt. Ein ausdrückliches Mobbingverbot wurde festgeschrieben. So wird zu einem achtungsvollen Umgang miteinander und zur gut funktionierenden Zusammenarbeit angehalten. Verhaltensweisen oder das Schaffen von Arbeitsbedingungen, die die menschliche Würde verletzten oder sonst diskriminierend sind, sind zu unterlassen. Im Falle des Zuwiderhandelns droht ein Disziplinarverfahren.

Neu ist auch, dass bei der Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst künftig gleich qualifizierte Frauen männlichen Bewerbern so lange vorgezogen werden, bis eine Frauenquote im entsprechenden Bereich von zumindest 45 (bisher 40) Prozent erreicht ist.

FINANZ
Kilometergeld und
Pendlerpauschale werden über das Jahresende verlängert. Das Kilometergeld  bleibt bei 42 Cent statt bei 38 Cent wie vor der Erhöhung.

Alle Zuständigkeitsregeln für die Steuerbehörden sollen in einem neuen Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz (AVOG) zusammengeführt werden. So sollen Probleme mit der Bundesabgabenordnung (BAO) vermieden werden.

Das Bankenpaket wird um ein Jahr bis Ende 2010 verlängert. Finanzinstitute, die früher und in Schritten damit beginnen wollen das über das Partizipationskapital eingeschossene Geld vom Staat zu tilgen, können dies bereits ab kommenden Jahr angehen.

Die gesetzliche Grundlage über die Lockerung des Bankengeheimnisses für Inländer wurde bereits beschlossen. Nun sind die Doppelbesteuerungsabkommen anzupassen. In diesem Plenum wurden die Abkommen mit 15 Ländern,unter anderem mit Belgien, Luxemburg und der Schweiz abgesegnet. In allen Abkommen werden dieselben Bereiche geregelt: Die Zustimmung Österreichs, sich in begründeten Verdachtsfällen zur internationalen Amtshilfe und zur Einschränkung des geltenden Bankgeheimnisses bereit zu erklären.

SPORT
Die Hauptinhalte der Novelle zum Anti-Doping Bundesgesetz 2009:
Verstärkung der Dopingprävention.

Lebenslänglicher Ausschluss wegen Dopingvergehens gesperrter erwachsener Sportler und Betreuungspersonen von der Bundessportförderung.

Rückzahlung von an Sportler ab dem Dopingvergehen ausgezhalten Bundessportfördermittel.

Verpflichtung der Spitzensportler täglich in einem Zeitfenster von 60 Minuten für Dopingkontrollen erreichbar zu sein.

Anbringung des Vermerks "Leistungssportler auf der E-card, zur verbesserten Aufklärung über Arzneimittel mit auf den Verbotslisten befindlichen Wirkstoffen durch den behandelnden Arzt.

Einjährige Sperrfrist für Sportler zur Teilnahme an Wettkämpfen, die zum Ende der aktiven Laufbahn dem Nationalen Testpool angehörten und mit der aktiven Laufbahn wieder beginnen, damit sie in der Aufbauphase für Wettkämpfe wieder regelmäßig Dopingkontrollen unterzogen werden können.

Personen, die in der Spitzensportlerbetreuung tätig sind und eines Dopingvergehens für schuldig befunden wurden, können auch jetzt schon mit einer Sperre belegt werden (insbesondere Ärzte, Trainer, Physiotherapeuten, Masseure und Manager). Nun können sie nach Ende der auferlegten Sperre weitere vier Jahre mit einem Berufsverbot belegt werden.

Schaffung einer Rechtsgrundlage für die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden, den Strafverfolgungsbehörden und der NADA Austria im Kampf gegen Doping.

Informationen der zuständigen Behörden zur Verhängung von beruflichen Sanktionen, wenn Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker, Inhaber von Fitnessstudios usw. an Dopingvergehen mitgewirkt haben.

WISSENSCHAFT
Diese Novelle sieht Änderungen hinsichtlich der Europadebatte im Plenum vor: aktuelle Europastunden und EU-Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung. Außerdem bekommen die Österreichischen EU-Mandatare die Möglichkeit im Hauptausschuss des Nationalrates verstärkt aufzutreten.

(Aufgrund der besseren Lesbarkeit  wurde lediglich die maskuline Form verwendet. Alle Funktions- und Personenbezeichnungen sind selbstverständlich geschlechtsneutral gemeint)