NEWSLETTER PLENUM 10. Dezember 2009
10.12. 2009

Bericht über die 49. Sitzung des Nationalrates der XXIV Legislaturperiode

Die großen Themenblöcke der heutigen Plenarsitzung sind mit Sicherheit die eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle und die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung.

EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT
Die eingetragene Partnerschaft wird künftig Homosexuellen, die eine solche Partnerschaft eingehen, eine adäquate Rechtsstellung verschaffen. Die Unterzeichnung findet allerdings bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. am Magistrat und nicht am Standesamt statt. Eine wechselseitige Beistands- und Unterhaltspflicht im Rahmen der Partnerschaft auch für den Fall der Trennung wurde im Gesetz verankert. Sollte ein Partner sterben, hat der andere Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension und das Recht, einen allfällig vorhandenen Betrieb weiterzuführen. Es wird dem eingetragenen Partner gestattet sein Pflegeurlaub zu nehmen, ebenso wie der Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag geschaffen, wenn nur einer aus dem Paar arbeitet.

Entsprechende Regelungen wurden für den Fall der Auflösung der Partnerschaft vorgesehen. Es wurde keine Bestimmungen beschlossen, die sich auf die Kinder beziehen oder die das Kindschaftsrecht ändern. Demnach wird auch die Adoption eines Kindes durch die beiden eingetragenen Partner ebenso wie die Adoption des Kindes eines Partners durch den anderen Teil ausgeschlossen bleiben. Nach ihren Wirkungen ist die eingetragene Partnerschaft keine "Ehe light" und auch keine "Schmalspurehe". Zwecks Abgrenzung der Ehe von der eingetragenen Partnerschaft wurde nicht der Weg von der Verweisung zum geltenden Eherecht gewählt, sondern die entsprechenden zivilrechtlichen Regelungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten in einem eigenen Sondergesetz zusammengefasst.

KINDERBEISTAND
Der bisher nur als Pilotprojekt erprobte Kinderbeistand wurde nun gesetzlich geregelt. Als Sprachrohr von minderjährigen Kindern (vom 5. bis zum 14. Lebensjahr) wird er künftig vor Gericht wirken und die Belastung in Obsorge- und Besuchsstreitigkeiten vermindern helfen. Die Kosten werden pro Elternteil 400 Euro betragen. Als Kinderbeistand tätig werden können Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung in einem psychosozialen Beruf sowie Spezialkenntnisse insbesondere in den Bereichen Familien-, Jugendwohlfahrts- und Verfahrensrecht, Kommunikation (mit Kindern) und Krisenmanagement.

MENSCHENRECHTE
Vereinfachungen und Entlastungen bringt das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz. Im Zusammenhang mit Informationsverpflichtungen gibt es dadurch vor allem eine Reduktion der Verwaltungskosten für Untenehmen. Unter anderem wird der Schwellenwert bei der Rechungspflicht von Unternehmen, die nicht von einer Kapitalgesellschaft geführt oder beherrscht werden, von 400.000 auf 700.000 Euro angehoben.

RECHTSANWÄLTE
Zu den Wahlen nach der Rechtsanwaltsordnung werden fortan auch Rechtsanwaltsanwärter in die Kammermitgliedschaft einbezogen werden. Die Einführung der Briefwahl wird auch ermöglicht.

STRAFVOLLZUG: OPFERSCHUTZ
Eine Verbesserung der Informationen für Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten steht im Mittelpunkt der Gesetzesnovelle. Wenn die Opfer es beantragen, wird ihnen künftig vorab mitgeteilt, wenn die Entlassung jenes Täters geplant ist, dessen Opfer sie geworden sind.

Außerdem wurden Maßnahmen gegen Alkohol- und Drogenmissbrauch in den Gefängnissen gesetzt: Tests für Insassen wurden gesetzlich geregelt. Lebensmittelpakete - in denen häufig Drogen versteckt sind - wurden verboten, und die Strafen für das Einschmuggeln verbotener Gegenstände oder Substanzen verschärft. In Hafträumen für mehr als einen Insassen müssen die WC-Anlagen in Zukunft baulich abgetrennt werden.

URHEBERRECHT
Die Umsetzung einer EU-Richtlinie ermöglicht Österreich die Verschiebung der Einführung des Folgerechts für Erben verstorbener Künstler um weitere zwei Jahre. Außerdem wurde der Mindestverkaufspreis, ab dem der Anspruch auf eine Folgerechtsvergütung zusteht, von derzeit 3.000 auf 2.500 Euro gesenkt.

VERKEHR: ÖBB
Der Bericht der Schienen-Control GmbH (SCG) zieht Bilanz über die Tätigkeit der Gesellschaft und liefert einen Einblick in den Eisenbahnmarkt in Österreich im Jahr 2008. Zusammenfassend hat das Jahr gut begonnen. Ab der Jahresmitte sind allerdings die Auswirkungen der Wirtschaftskrise spürbar geworden (Rückgänge des Transportaufkommens im Güterverkehr).

17 private Verkehrsunternehmen fahren nun im Netz der ÖBB und erzielen im Güterverkehr einen Marktanteil von 10% der Leistungen und 14% des Aufkommens. Mehr als die Hälfte des Brennertransits verbuchen die Privaten, die teilweise im Eigentum der ehemaligen Staatsbahnen von Italien und Deutschland stehen. In der Bedeutung der Strecken für den privaten Güterverkehr folgen die weiterhin boomende Westbahnachse und die Tauernachse. Regelmäßig durch Private bedient wurde 2008 erstmals auch die Semmeringstrecke.

Der Bericht befasst sich außerdem mit dem Thema Pünktlichkeit der Züge: 2008 ist im Personenfernverkehr der Anteil der unpünkltlichen Züge auf über ein Viertel (26,5%) gestiegen. Als Hauptursache für die Verspätungen werden verspätete Grenzübergabe, betriebliche Gründe, Bauarbeiten, Langsamfahrstellen und Anlagestörungen genannt. Im Nahverkehr lag die Pünktlichkeitsrate immerhin bei 95,4%.

GESUNDHEIT
Bei der Umsetzung von EU-Richtlinien im Arzneimittelbereich sind Änderungen mit der Verpflichtung zum "Renewal" erforderlich. Die inhaltlichlichen Schwerpunkte der Novelle zum Medizinproduktegesetz betreffen die Verbesserung des europäischen Zahlungssystems, speziell die verbesserte klinische Bewertung und vor allem die Erweiterung des Medizinprodukte-Begriffts auf Software.

Im Ärzte- und Apothekengesetz wurden im wesentlichen die Aufgaben der Ärzte- und Apothekerkammern präzisiert.

Eine Novelle zum In-Vitro-Fonds-Gesetz enthält Regelungen zur Abgabe von Arzneimitteln, eine Meldepflicht der Paare über das Ergebnis eines jeden IVF-Fonds-Versuchs und datenschutzrechtliche Verbesserungen. Zudem wurde klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft Anspruch auf Mitfinanzierung durch den Fonds haben.

ARBEIT UND SOZIALES: ÄRZTE UND PENSIONEN
Das vierte Sozialrechtsänderungsgesetz sieht folgende Maßnahmen vor:

Die Kontroll-Richtlinie wird umgesetzt und die Strafbestimmungen werden vereinfacht. Demnach werden die Tatbestände bis spätestens 1. Jänner 2010 in drei Kategorien eingeteilt. Für schwere und besonders schwere Übertretungen sind Mindeststrafen von 200 bis 300 Euro vorgesehen.

Die Arbeitsinspektorate bekommen Zugriff auf die von der KIAB (Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung) geführte Datenbank. Es sollen ihnen allerdings nur jene Daten zur Verfügung stehen, die für die Kontrolle unbedingt notwendig sind.

VERFASSUNG: KINDERRECHTE UND DATENSCHUTZ
Erst in den späten Abendstunden wird über jene Gesetze entschieden, die die Kinderrechte in der Verfassung verankert und den Datenschutz erhöhen sollen. Die beiden Regierungsparteien haben sich darauf geeinigt. Da jedoch die Opposition angekündigt hat, die Zustimmung zu sämtlichen Zwei-Drittel-Mehrheiten zu verweigern, kann noch nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob diese wichtigen Gesetzesmaterien wirklich abgesegnet werden können.

Die wichtigsten Inhalte der zu verankernden Kinderrechte würden jedenfalls vorsehen:

Die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und zur Vollziehung des Datenschutzes soll im neuen Gesetz jedenfalls zur Gänze dem Bund übertragen werden. Detaillierte Regelungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Videoüberwachungen durch Private würden geregelt. So würde fortan grundsätzlich eine Meldepflicht und eine Vorabkontrolle bestehen. Die Maßnahme muss dem Verhältnismaßigkeitsgrundsatz entsprechen. Außerdem sind Anlagen zur Videoüberwachung entsprechend zu kennzeichnen und aufgezeichnete Daten, sofern sie nicht für Beweis- bzw. Schutzzwecke benötigt werden, innerhalb von 72 Stunden zu löschen. Jeder Verwendungsvorgang ist zu protokollieren. Ausdrücklich untersagt ist die Videoüberwachung an Orten, die zum "höchstpersönlichen Lebensbereich" eines Betroffenen zählen, z.B. in WCs und in Umkleidekabinen, sowie zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle an Arbeitstätten. Weitergegeben werden können aufgezeichnete Daten, wenn der Verdacht auf eine von Amts wegen zur Verfolgung gerichtlich strafbare Handlung besteht.

Dem Bundesvergabeamt werden in Bezug auf Feststellungsverfahren mehr Befugnisse eingeräumt. Außerdem soll das Vergabeamt unter gewissen Voraussetzungen künftig auf Verträge für nichtig erklären können. Weiters wurden der Gestaltungsspielraum bei der Vergabe von Konzessionen und bestimmten Dienstleistungsaufträgen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs vergrößert. Die öffentliche Hand wurde angehalten, saubere und eneergieeffiziente Straßenfahrzeuge zu beschaffen.

Außerdem wird die Bundesregierung ersucht, ehestmöglich sicherzustellen, dass Direktvergaben von Öffentlichen Leistungen im Bereich des Eisenbahn-Personenverkehrs durch den Bund diskriminierungsfrei erfolgen. Bis zum Inkrafttreten dieser gesetzlichen Regelungen, werden die zuständigen Minister bei der Bestellung derartiger Leistungen ersucht, die Nicht-Diskriminierung bei der in Betracht kommenden Vertragspartner sicherzustellen.

Dem Bundeskanzler wird ein Informationsrecht über alle Gegenstände der Geschäftsführung des Bundeskommunikationsenats eingeräumt. Gleiches soll für den Infrastrukturminister in Bezug auf die Telekom-Control-Kommission, den Postsenat der Telekom-Control-Kommission und die Post-Control-Kommission gelten. Jedes weisungsfreie Organ wird somit einer angemessenen Aufsicht unterstellt.

WIRTSCHAFT UND INDUSTRIE
Die Staatsverträge mit Bulgarien, Ungarn, Rumänien und der Türkei zielen auf die Errichtung einer neuen Erdgasfernleitung (Nabucco) zur Verbindung der Produktionsregion Kaspisches Meer  über die Südkaukasusleitung durch die Türkei mit den europäischen Gasmärkten bis zum Hub Baumgarten in Niederösterreich.

Die Investitionssumme liegt bei rund 7,9 Milliaren Euro, die überwiegend von einem Bankenkonsortium aufgebracht werden. Die Fertigstellung ist für 2014 geplant. Partner im Konsortium sind neben der OMV, die deutsche RWE, die ungarische MOL, die türkische Botas, die Bulgarien Energy Holding sowie die rumänsiche Transgaz.