Bericht über die 46. Sitzung des Nationalrates der XXIV Legislaturperiode
Die heutige Plenarsitzung begann mit der ersten Fragestunde an Innenministerin Maria Fekter. Die Tagesordnung stand ganz im Zeichen des neuen Pyrotechnikgesetzes und des EU-Polizei-Kooperations-Gesetzes.
VERBOT BENGALISCHER FEUER IN STADIEN
Feuerwerkskörper, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände dürfen in Hinkunft nicht mehr in der unmittelbaren Umgebung von (Fußball-)Stadien und Sportstätten mitgenommen werden. In Kraft treten soll das gesamte neue Pyrotechnikgesetz im 4. Jänner 2010.
Wer dennoch im oder vor dem Stadion Feuerwerkskörper zündet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 4.000 Euro rechnen. Weiters werden die Personendaten an den ÖFB und die Österreichische Fußball-Bundesliga übermittelt. Auch die Weitergabe von Daten von Hooligans wird erlaubt. Damit soll die Verhängung von Sportstättenbetreuungsverboten erleichtert werden. Bei Verstößen gegen das Gesetz im Bereich der Herstellung, Kennzeichnung, Nutzung - auch abseits von Sportveranstaltungen - drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro bzw. Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen.
EU-POLIZEIKOOPERATIONSGESETZ
Mit der Schaffung eines EU-Polizeikooperationsgesetzes wird eine einheitliche Grundlage für die umfangreichen und teils auch sehr spezifischen Formen der polizeilichen Kooperation mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffen.
Auf die im Europol-Informationssystem gespeicherten Daten haben grundsätzlich nur die nationalen Stellen, die Verbindungsbeamten, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie die dazu ermächtigten Europol-Bediensteten unmittelbaren Zugriff.
MENSCHENRECHTE
Österreichs Regierung wurde aufgefordert, eine aktive Rolle bei den Debatten des Sicherheitsbeirates zum Schutz der Zivilbevölkerung und bei den Bemühungen um eine Stärkund der Schutzaufgaben dieses UN-Gremiums einzunehmen. Außerdem wird die Unterstützung von Maßnahmen zum besseren Schutz von Frauen und Kindern in bewaffneten Konflikten gefordert, sowie Engagement für die Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen und bei Konfliktlösungen.
Die Regierung unterstützt die Rechte der christlichen Assyrer in der Türkei und setzt sich für die Erhaltung des Klosters Mor Gabriel ein. Die Bundesregierung und speziell der Außenminister werden aufgefordert, sich konsequent für die Einhaltung und Durchsetzung des Menschenrechts auf die Religionsfreiheit und Religionsausübungsfreiheit einzusetzen.
INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN
Durch die Einführung eines Aufschlages für Amtshandlungen, die außerhalb der Dienststunden vorgenommen werden, soll das Kostenbewusstsein für Leistungen der öffentlichen Hand erhöht und die damit verbundenen Kosten (Überstunden etc.) ansatzweise ausgeglichen werden.
Eine neue Regelung sieht vor, dass bei grob schuldhaftem Verhalten ein Auslagenersatz von mehr als 10.000 Euro und bis maximal 50.000 Euro Voraussetzung ist. Als grob schuldhaft gilt insbesondere die unzureichende Berücksichtigung allgemein zugänglicher Informationen über Gefahrensituationen, z.B. Reisewarnungen. Für den Ersatz bis 10.000 Euro ist hingegen jede Verschuldensform ausreichend, wie beispielsweise das fahrlässige Außerachtlassen der normalen Sorgfaltspflichten.
BUDGET
In der Novelle zum Bundesfinanzgesetz wird unter anderem die budgetäre Vorsorge für jene Post- und Telekombeamten getroffen, die freiwillig in das Innenministerium wechseln. Es wird außerdem die gesetzliche Grundlage für saldoneutrale Budgetumschichtungen geschaffen: ein höherer Pensionsaufwand steht geringeren Ausgaben für Zinsen gegenüber.
Der Bundesrechnungsabschluss 2009 zeigt erste Spuren der Krise im Haushalt auf:
VERFASSUNG
Die Unternehmer werden durch einige Verbesserungen entlastet:
Die erste registrierbare Volkszählung in Österreich ohne Fragebögen wird 2011 durchgeführt werden. Gemeinsam mit der Volkszählung werden Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen durchgeführt. Der zehnjährige Zählrythmus bleibt grundsätzlich erhalten. Zur Wahrung statistischer Qualitätsstandards sind neuerdings Schätzverfahren erlaubt. Bei umstrittenem Hauptwohnsitz erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Festlegung der Statistik Österreich vorzunehmen, die Letztentscheidung obliegt aber weiterhin der Bundesanstalt.
Das Gesetzespaket sieht zudem vor, dass nicht alle Statistiken veröffentlicht werden müssen, die von der Statistik Austria erstellt werden, sondern nur die gesetzlich angeordneten. So werden von Ministerien angeforderte Statistiken nicht mehr automatisch publiziert.